Ansage – Ein Freibrief vom Bundesverfassungsgericht

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Macht und Recht in Corona-Deutschland (Foto:Imago)

Da hat sich das alles letztendlich doch noch ausgezahlt: Die geschickte Lancierung des Parteisoldaten, umtriebigen CDU-Bundestagsabgeordneten (2009-2009) und zeitgleichem Vorstand einer Wirtschaftsanwaltskanzlei, Stephan Harbarth, seine umstrittene und gerichtlich angefochtene Berufung im Juni 2020 als Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), seine Einladung (mit Entourage) ein Jahr später zum ominösen Kanzlerdinner trotz und während der laufenden Prozesse gegen die Bundesregierung (Eilanträge gegen die „Corona-Notbremse“) und schließlich die von Herrn Herbarth persönlich vom Bundeskanzleramt gewünschte Umstellung des Abendprogramms, nach der auch das Thema „Entscheidungen unter Unsicherheiten“ von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht behandelt werden sollte.

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