Lauterbach dreht Kant im Grabe herum

Tichys Einblick

Am 13. Januar 2022 ließ sich Karl Lauterbach im Deutschen Bundestag zu einem moralphilosophischen Exkurs verleiten. Wörtlich sagte er: „Wer sich dem Impfangebot verweigert, verletzt sogar das moralische Gebot des kategorischen Imperativs im Sinne von Immanuel Kant. Eine solche Verweigerung könnte nie die Maxime des Handelns für uns alle sein.“

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Diese Aussage ist sowohl sachlich als auch ethisch unhaltbar. Sie stellt zunächst einmal einen für einen Bundesgesundheitsminister ungehörigen Anschlag auf die Patientenrechte dar, die in dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtsgesetz kodifiziert wurden. In § 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind seither die ärztlichen Aufklärungspflichten niedergelegt, die es dem Patienten ermöglichen sollen, eine „aufgeklärte Entscheidung“ hinsichtlich seiner Einwilligung zu medizinischen Maßnahmen zu treffen. Wer als Patient nach Abwägung aller Umstände die Entscheidung trifft, eine angebotene Impfung abzulehnen, kann schon deswegen niemals in ethischer Hinsicht verwerflich handeln.

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