Oberlandesgericht spricht Kutschera vom Vorwurf der Homofeindlichkeit frei

Junge Freiheit

FRANKFURT/MAIN. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat den Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera endgültig vom Vorwurf freigesprochen, Homosexuelle beleidigt zu haben. Seine Aussagen zur „Ehe für alle“ seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, teilte die Behörde am Montag mit.

„Die Äußerung ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen“, heißt es in dem Urteil weiter. Mit der Bezugnahme auf „lesbische Frauen“ oder „homosexuelle Männer“ werde eine „unüberschaubare Gruppe“ angesprochen.

Die Äußerungen richteten sich deshalb nicht gegen die persönliche Ehre jedes einzelnen Betroffenen. Als Bestandteil des „geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage“ seien die „teilweise polemischen und überspitzten Meinungsäußerungen“ des Angeklagten nicht als Schmähkritik zu werten.

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