Die Schuldenbremse ist tot – Es lebe das „Sondervermögen“

Tichys Einblick

Ich weiß, wie langwierig und mühsam die Versuche waren, der Politik „das süße Gift der Staatsverschuldung“ zu entziehen. In den neunziger Jahren, in den alten Bonner Zeiten, als Theo Waigel noch als „Herr der Haushaltslöcher“ fungierte, forderten grüne Realos eine Schuldenbremse nach Schweizer Vorbild – im Grundgesetz verankert. Ich war damals haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion.

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Es dauerte aber noch mehr als ein Jahrzehnt, bis die Schuldenregel dann mit der nötigen Zweidrittel-Mehrheit im Rahmen der Föderalismusreform II den Weg ins Grundgesetz fand. Selbst der Bundesrat votierte mit Zweidrittel-Mehrheit dafür, obwohl den Ländern ab 2011 die Kreditfinanzierung zur Gänze untersagt war, während der Bund noch einen kleinen Kreditfinanzierungspuffer in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts eingeräumt bekam. Auch eine Notfall-Ausnahme wurde im Grundgesetz verankert, mit präzisen Tilgungsvorgaben für die Rückzahlung.

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