Verfassungsgericht schmettert Beschwerde gegen Bundesnotbremse ab

Junge Freiheit

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Restaurantbetreibers gegen die sogenannte Bundesnotbremse abgelehnt. „Der Schutz von Gesundheit und Leben ist ein legitimer Zweck, dessen Verfolgung selbst schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen vermag“, urteilte das Karlsruher Gericht am Dienstag. Die Richter verwiesen in ihrer Entscheidung darauf, daß Gaststätten der Außer-Haus-Verkauf gestattet gewesen sei. Zwar sei der Wirtschaftszweig „stark belastet“ gewesen, doch hätten „staatlichen Hilfsprogramme für einen hinreichenden Ausgleich“ gesorgt. Zudem habe im April 2021 „eine besondere Dringlichkeit“ bestanden, weswegen es „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“ sei, daß der Bundestag die Schließung von Lokalitäten durchgesetzt hatte.

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