Ausgrenzung der AfD im Parlament rechtswidrig

Junge Freiheit

DÜSSELDORF. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Beschluß des Stadtrats von Kaarst gegen eine Zusammenarbeit mit einem Vertreter der AfD für rechtswidrig erklärt. Das oberste Verwaltungsorgan der Gemeinde dürfen nichts beschließen, was ein Mitglied „nach außen wahrnehmbar in seinem Statusrecht als Ratsmitglied herabsetzt und zu einem Ratsmitglied zweiter Klasse macht“.

Die Verwaltungsrichter stellten fest, daß alle Mitglieder einen Rechtsanspruch darauf haben, vom Rat als „Gesamtorgan“ formal gleich behandelt zu werden. Das gelte unabhängig von politischen Ausrichtungen. Damit erklärten die Richter einen vor zwei Jahren gefällten Beschluß des Kaarster Stadtrats für Unrecht. Dieser hatte Ende Juni 2020 mit den Stimmen aller Mitglieder einen Antrag der Grünen angenommen, niemals mit dem AfD-Abgeordneten zu kooperieren. Dieser saß als einziger Abgeordneter für die Partei im Kommunalparlament, hat dieses aber vor zwei Jahren verlassen.

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