DİTİB-Rückkehr an hessische Schulen ist eine Katastrophe

Philosophia Perennis

Gemäß einem zweitinstanzlichen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes durfte die Landesregierung die Zusammenarbeit mit dem türkisch-sunnitischen Moscheeverband DİTİB bezüglich des sogenannten „bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichtes“ nicht aussetzen.

Nach immer lauter werdenden Zweifeln an der grundsätzlichen Eignung hatte das Land die DİTİB vor zwei Jahren aus den hessischen Schulen verbannt. Das Urteil ist nicht anfechtbar.

Entsetzt äußerte sich der bildungspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Heiko Scholz zu dem Urteil: Bei Lichte betrachtet sei das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes „eine Katastrophe, gibt es doch scheinbar der höchst umstrittenen DİTİB recht und bestärkt diese vom türkischen Erdoğan-Regime direkt beeinflussten und gesteuerten Vereinigung in ihrem Bestreben der Islamisierung junger Menschen nicht nur türkischer Herkunft.“

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