Maskenverweigerer fliegen aus dem Staatsdienst

PI-NEWS

Beamte dürfen sich im Dienst nicht nur nicht der Maskenpflicht entziehen. Sie dürfen die Coronamaßnahmen auch nicht als „Propagandazirkus, gezielte Angst- und Panikmache sowie gezielte Täuschung des Staates“ in den Bann tun.

Von MANFRED ROUHS | Der Staat kehrt aus. Er schließt jetzt die Reihen derer fester, die in seinem Dienst stehen. Während Karl Lauterbach in Sachen Coronamaßnahmen für Herbst und Winter alle Optionen behalten will, bekommt die Politik Rückenwind von der Justiz. Ein Urteil schafft Klarheit: Maskenverweigerer werden im Staatsdienst nicht geduldet.

Eine rheinland-pfälzische JVA-Beamtin, die sich trotz dienstlicher Anordnung weigerte, eine Corona-Schutzmaske zu tragen, ist aus dem Staatsdienst entlassen worden. Dies geschah zurecht, urteilte am 6. Juli 2022 das Amtsgericht Trier (Az. 3 K 802/22). Wenig hilfreich waren für sie in ihrem Verfahren Aussagen über die staatlichen Corona-Maßnahmen, die sie bewertet hatte als „Propagandazirkus, gezielte Angst- und Panikmache sowie gezielte Täuschung des Staates“. So berichtet es die „Legal Tribune Online“.

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