Straßentheater: Habeck darf nicht der Prozess gemacht werden

jouwatch

In diesem Land dürfen nur Linke die Politiker verhöhnen: Dem grünen Bundesminister Robert Habeck darf nicht der Prozess gemacht werden – auch nicht symbolisch. Das Verwaltungsgericht Dresden wies am 12. August 2022 einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung der „Freien Sachsen“ gegen entsprechende Auflagen für eine von ihnen angemeldete öffentliche Versammlung zurück (Az. 6 L 605/22). Das berichtet die „Legal Tribune Online“.

Von Manfred Rouhs für P.I.NEWS

Geplant war ursprünglich ein „symbolischer Prozess“ gegen Habeck in seiner Eigenschaft als Minister. Als Hilfsmittel dafür angemeldet – und verboten – waren „eine Stoffpuppe und ein symbolischer Pranger“. Das Urteil hätte dann gelautet: „Sie, Robert Habeck, werden vom Volk verurteilt zu 16 Wochen Pranger auf dem örtlichen Marktplatz.“

[...]

Den ganzen Artikel und dessen Kommentare liest Du auf jouwatch.