Hitlergruß? Gericht gibt AfD-Politiker recht

Junge Freiheit

MÜNCHEN. Die Staatsanwaltschaft München ist mit ihrem Versuch gescheitert, den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron wegen eines vermeintlichen Hitler-Grußes anzuklagen. Das Amtsgericht lehnte ein Verfahren ab. Es bestehe „kein hinreichender Tatverdacht“. Das berichtet reitschuster.de.

Bystron, der sieben Jahre Mitglied der FDP war, hatte bei seiner Rede gegen die Impfpflicht am 5. März mit dem rechten Arm gestikuliert. Macht man von dieser Szene ein Foto, könnte mit viel Phantasie der Eindruck entstehen, der AfD-Politiker zeige die verbotene Geste, obwohl der Daumen nach oben gerichtet ist. Videos von dem Auftritt belegen aber klar, daß dies nicht der Fall ist und die Vorwürfe konstruiert sind.

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