Die offene Gesellschaft und ihr Stephan Harbarth

Tichys Einblick

Am 14. September hielt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth im Hamburger Übersee-Club eine Rede, die den Zusatz ‚programmatisch‘ verdient. Dass der oberste Repräsentant des Verfassungsgerichts sich grundsätzlich äußert, geschieht selten. Erstaunlicherweise begnügten sich fast alle Medien mit der kurzen und fast sinnentstellenden Zusammenfassung durch eine Nachrichtenagentur, die zwar ein paar Sätze Harbarths zitierte, unter anderem seine Aussage, Grundrechte könnten auch genutzt werden, um die Verfassungsordnung zu delegitimieren, und der Staat könne Grundrechte beschränken, um diese Delegitimierung abzuwehren. Allerdings ging aus der dpa-Meldung nicht hervor, in welchem Zusammenhang der Verfassungsgerichtspräsident das meinte. Auch nicht, welches Thema er in seiner Rede überhaupt behandelt hatte.

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