Das Wahlrecht soll reformiert, aber nicht geändert werden

Tichys Einblick

Bisher ist es noch niemandem gelungen, auch nur einen einzigen Wahlkreis-Sieger konkret zu benennen, der ein unzulässiges Überhangmandat bekleidet. Das verwundert eigentlich nicht, denn mit einem unzulässigen Mandat könnte man ja gar kein Abgeordneter werden. Wem sein Mandat nicht zusteht, der kann von vorneherein nicht in den Bundestag einziehen. Von der Existenz der geheimnisvollen „Überhangmandate“ sind nicht nur die gesetzgebenden Volksvertreter überzeugt, sondern auch die Verfassungsrichter, die Wissenschaftler, Juristen und Journalisten, ja die öffentliche Meinung insgesamt. Überhangmandate erinnern daher irgendwie an die geheimnisvollen „Ufos“. Nur wenige haben diese unbekannten Flugobjekte schon gesehen, die meisten nur aus Presse und Medien davon erfahren. Die herrschende Meinung ist aber überzeugt, dass es sie gibt.

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