AfD-Ausschluss von Bremen-Wahl könnte neue Partei begünstigen

Tichys Einblick

Die Parteien wählen ihre Kandidatenlisten vor anstehenden Wahlen selbst und melden diese dem Landeswahlleiter. Soweit der normale Akt. Kein großes Ding. Ist schon gut tausend Mal gut gegangen. Doch nicht in Bremen. Nicht bei der AfD. Die Partei hat gleich zwei Listen eingereicht. Aktuell konkurrieren zwei Vorstände darum, wer die AfD führen darf. Wie es aussieht, haben beide Vorstände eigene Listen eingereicht. Daraufhin hat der Landeswahlleiter entschieden, dass die AfD zur Wahl nicht zugelassen ist. Es sei nicht seine Aufgabe zu klären, welche von den beiden Listen die gültige sei.

Ganz ausgeschlossen ist die Partei nicht von der Wahl. Zum einen berät der Wahlausschuss am Donnerstag noch einmal über diesen Entschluss. Zum anderen könnte die AfD in Bremerhaven antreten. Im kleinsten aller Bundesländer gibt es eine Besonderheit: Die Parteien reichen für die Städte Bremen und Bremerhaven gesonderte Listen ein und es genügt, in einer der beiden die Fünf-Prozent-Hürde zu nehmen, um in die Bürgerschaft einzuziehen.

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