Martin Sichert: Verfassungsgericht stellt sich auf Seite von Pädophilen

PI-NEWS




Von MARTIN SICHERT* | Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein pauschales Verbot von Kinderehen grundgesetzwidrig sei (PI-NEWS berichtete). Es hat geurteilt, dass die im Ausland geschlossene Frühehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht gültig werden können muss.

Damit tritt das Verfassungsgericht nicht nur die humanistischen und zivilisatorischen Errungenschaften mit Füßen, sondern es stellt sich auch auf die Seite von Pädophilen.

Afghanistan ist eines der Hauptländer für Kinderehen weltweit. Kinderehen werden dort zwischen Mädchen und älteren Männern geschlossen. Das Mädchen hat dabei keine Wahl, ihm wird klar gemacht, es muss den Mann heiraten, den die Eltern ausgesucht haben, ansonsten wird es nicht nur aus der Familie, sondern aus der gesamten Gesellschaft verstoßen. Das Mädchen heiratet also den Mann, der es regelmäßig vergewaltigt und ihm bis zur Volljährigkeit mehrere Kinder macht.

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