Ein verfassungswidriges Gesetz gegen die AfD

Tichys Einblick

In der allgemein krisenhaften politischen Situation in Deutschland spitzt sich nun auch die Frage nach der staatlichen Finanzierung politischer, den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien nahestehenden Stiftungen zu. Am vergangenen Freitag hat der Bundestag in erster Lesung den nun durch alle Bundestagsfraktionen außer der der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen beraten. Auch DIE LINKE arbeitete daran mit, wird aber aufgrund einer Intervention der CDU/CSU nicht mehr als Miturheberin genannt.

Montagnachmittags wird dazu eine Expertenanhörung im Innenausschuss stattfinden. Doch die AfD ist nicht untätig. Am Freitagmorgen hat die AfD-Bundespartei beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine sogenannte Vollstreckungsanordnung zum Urteil des Gerichts vom 22. Februar 2023 zur staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen verlangt. Ein ungewöhnlicher Schritt, den die Partei damit begründet, dass Bundesregierung und das Bundesverwaltungsamt die Umsetzung des Urteils schlicht verweigern, die darin bestehen würde, der Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. Haushaltsmittel für die Jahre 2019, 2020 und 2021 nachzuzahlen.

Geldverteilen nach Gutdünken [...]

Den ganzen Artikel und dessen Kommentare liest Du auf Tichys Einblick.