Das Bundesverfassungsgericht watscht Faeser und Haldenwang ab

Tichys Einblick

„Kritik an der Regierung ist erlaubt“ – so titelt die FAZ zum Urteil in der Reichelt-Causa. Schlagzeile wie diese, so haben schon User auf X festgestellt, sagen viel über den Zustand Deutschlands aus. Das genaue Gegenteil haben in den letzten Jahren nicht nur Politiker, sondern ausgerechnet auch viele Medien postuliert, die darauf hofften, unliebsamen Meinungen einen Riegel vorzuschieben und in den Augen der Regierung als Klassenprimus dazustehen. Ob nun aus ideologischen Gründen oder auf Subventionen für die Krisenbranche schielend, mag jeder für sich entscheiden.

Das Berliner Kammergericht hatte eine einstweilige Verfügung erlassen. Der frühere Chefredakteur der Bild-Zeitung sollte nicht mehr die Entwicklungshilfe der Bundesregierung für Afghanistan kritisieren dürfen. Julian Reichelt hatte deswegen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt – und Recht bekommen. Das ist in erster Linie ein Sieg für ihn und die Nachrichtenplattform NIUS. Doch die öffentliche Reaktion zeigt, dass diese Geschichte eine tiefere Ebene hat, bei der es mit der bloßen Formulierung eines Sieges der Meinungsfreiheit nicht getan ist.

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