Deshalb verklagt Beatrix von Storch den Diakonie-Chef

Junge Freiheit

AnzeigeBERLIN. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat den Präsidenten der Diakonie, Rüdiger Schuch, angezeigt. In einem auf X veröffentlichten Video wirft sie dem Chef des Evangelischen Wohlfahrtsverbandes Wählernötigung vor. Er hatte angekündigt, Mitarbeitern, die aus Überzeugung die AfD wählen, den Arbeitsvertrag zu kündigen. Konkret heißt es in Paragraph 108 des Strafgesetzbuches: „Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“ Auch der Versuch ist strafbar.Ich habe den Präsidenten der #Diakonie, Rüdiger #Schuch, angezeigt. Wegen Verstoß gegen 108 StGB: „Wählernötigung“. „Wer sich für die AfD einsetzt muss gehen.“ Das ist EINDEUTIG nach 108 StGB strafbar. Bis zu 5 Jahre Knast! Er hat es sich verdient. #AfD #Wahlfreiheit #Demokratie pic.twitter.com/KPY1qIlBb7

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